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Neue Tormannregelung
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Aufgrund der großen Anzahl an positiven und konstruktiven Rückmeldungen zur neuen Tormannregelung (News-Beitrag vom 10.Nov.) wurde diese nun um das Prinzip von Spielgemeinschaften erweitert. Dies ermöglicht nun allen Teams, sich Torhüter von einer "befreundeten" Mannschaft ausborgen zu können.

Die Details zur neuen Regelung findet Ihr im aktuellen Reglement (Punkt 3.1.7) bzw. untenstehend.

Zur Erinnerung: Alle Mannschaften, die eine Spielgemeinschaft bilden wollen, müssen dies schriftlich bzw. per e-mail der NHL-Graz bekanntgeben.

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3.1.7. Sonderregelung für Torhüter
Torhüter dürfen unter nachfolgenden Bedingungen auch bei anderen Teams zum Einsatz gebracht werden:

  • Die Mannschaften gehören zum selben Verein (=gleiche ZVR Nummer im Vereinsregister), z.B. „EC Teichpiraten I und II“

ODER

  • Die Mannschaften haben sich zu einer „Spielgemeinschaft“ zusammengeschlossen


Eine Spielgemeinschaft definiert sich wie folgt:


  • Jede Spielgemeinschaft besteht aus maximal 2 Mannschaften
  • Jede Mannschaft meldet dem NHL-Vorstand schriftlich die Partnermannschaft (gegenseitiges Einverständnis)
  • Die Mannschaften in der Spielgemeinschaft dürfen zu Saisonbeginn nicht mehr als 2 Gruppen auseinander liegen (Beispiel: TeamX in Gruppe D, TeamY aus Gruppe B bis F)
  • Die Spielgemeinschaft gilt für die gesamte Dauer einer Saison
  • Eine Mannschaft, die bereits mit einer anderen Mannschaft in einem Verein zusammengeschlossen ist, darf keiner Spielgemeinschaft beitreten


Für alle Torhüter dieser Vereine bzw. Spielgemeinschaften gilt folgende Zusatzregel:
Jeder Torhüter dieser Mannschaften darf in bis zu 2 Spielen bei der jeweils anderen Mannschaft zum Einsatz (=Anwesenheit am Spielbericht) gebracht werden. Dies gilt nicht als Ummeldung.

Wird der Torhüter jedoch ein drittes Mal bei der anderen Mannschaft zum Einsatz gebracht, wird er automatisch umgemeldet (mit allen verbundenen Regeln und Kosten für eine Ummeldung).

Diese Regel gilt ausschließlich nur für Torhüter!